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Häufige Fragen zur laufenden Abrechnung

Was muss ich tun, damit Änderungen, Neueinstellungen und Austritte in dem nächsten Abrechnungslauf berücksichtigt werden?

Der einfachste Weg ist ein Anruf bei Ihrem Betreuer. Dieser nimmt die Änderungen auf und gibt sie in das System ein. Oder Sie benutzen unser Änderungsformular. Dieses können Sie als Kunde aus dem Internet herunterladen oder sich von uns per Fax, Post oder e-Mail zusenden lassen.

Bis wann muß ich die Änderungen der Stammdaten durchgegeben haben, damit sie in der nächsten Lohnabrechnung berücksichtigt werden können?

Am besten ist es natürlich, wenn Sie uns Veränderungen sofort durchgeben. Dann kann nichts vergessen werden und die Lohnabrechnung stimmt. Sie können die Unterlagen aber auch sammeln und sie uns zu dem vereinbarten Termin übergeben. Alle Informationen die bis zu diesem Termin bei uns vorliegen werden auch gesichert in der Abrechnung berücksichtigt.

Was passiert, wenn ich doch einmal Änderungen nicht mit durchgegeben habe. Muß dann der gesamte Lohn des Monats neu gerechnet werden?

Nein, das ist nicht der Fall. Änderungen, die erst nach dem vereinbarten Termin bei uns eingehen, werden einfach bei dem nächsten Lohnlauf mit berücksichtigt. So können Sie Veränderungen, im Rahmen der rechtlichen Vorgaben, auch noch Monate später mit berücksichtigt werden.

Zu welchem Termin bekomme ich mein monatliches Auswertungspaket?

Bei der Beauftagung wird der Termin festgelegt, zu dem Sie Ihre Abrechnungen brauchen. Dieser wird dann Ihr Abrechnungsstichtag zu dem Sie immer Ihre Unterlagen bekommen. Sollten sich Ihre Anforderungen ändern oder sollten Sie zwischendurch einmal etwas benötigen, rufen Sie uns einfach an.

Haben Sie das gesuchte nicht gefunden? Senden Sie uns einfach eine Kurznachricht. Wir melden uns dann kurzfristig bei Ihnen.