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Häufige Fragen zum Wechsel zu uns

Gibt es nur bestimmte Termine zu denen ich zu Lohn4All® wechseln kann oder ist das jederzeit möglich?

Ein Wechsel zu uns ist jederzeit möglich. Ob das Jahr gerade erst angefangen hat, schon halb rum ist oder schon fast zuende spielt überhaupt keine Rolle. Es macht auch keine Mehrarbeit, wenn der Wechsel im laufenden Jahr passiert. Wir brauchen in jedem Falle lediglich die Kopien der letzten Lohnabrechnungen Ihrer Mitarbeiter. Dann kann die Abrechnung über uns schon losgehen.

Kann ich für den Fall, dass ich unzufrieden bin und die Zusammenarbeit nicht klappt auch kurzfristig wieder wechseln?

Ja das können Sie schon. Die Küdigungsfrist für Ihren Auftrag beträgt lediglich einen Monat. Damit können Sie jederzeit zu einem anderen Anbieter wechseln.

Wieviel Aufwand ist es zu Lohn4All® zu wechseln?

Der Aufwand ist minimal. Sie brauchen lediglich das letzte Abrechnungspaket Ihres jetzigen Dienstleisters zu kopieren und zu uns zu schicken. Meistens reichen diese Angaben schon um die Lohnabrechnung einzurichten und zu starten. Fehlende Informationen besorgen wir uns selbst, damit Sie sich voll auf Ihr eigenes Geschäft konzentrieren können.

Mich interessiert ihr Angebot schon. Ich habe allerdings noch Bedenken, weil Sie nicht bei uns in der Nähe sind. Gibt das nicht Probleme bei der Zusammenarbeit?

Nein, das macht nach unserer Erfahrung keine Probleme. Bei der laufenden Lohnabrechnung ist, im Gegensatz zur Finanzbuchhaltung, der persönliche Kontakt im Büo nicht notwendig. Wichtig ist es einen versierten, persönlichen Ansprechpartner telefonisch zur Verfügung zu haben. Auf diesem Wege lassen sich anstehende Probleme und Fragen jederzeit problemlos klären.

Haben Sie das gesuchte nicht gefunden? Senden Sie uns einfach eine Kurznachricht. Wir melden uns dann kurzfristig bei Ihnen.